Änderung der Bleibeperspektive für Somalier und andere

Seit dem 1. August 2016 formuliert das Bundesinnenministerium auch für Asylbewerber aus Somalia diese Bezeichnung. Somit haben Asylbewerber aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia eine gute Bleibeperspektive, für die der Zugang zu bestimmten Maßnahmen offen ist.


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