Wenn ein Asylantrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, kann der Betroffene dagegen klagen. Klagen kann man auch gegen einen Dublin-Bescheid, der den Asylantrag für "unzulässig" erklärt und die
Abschiebung in ein ganz bestimmtes Land anordnet.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Herkunftsländer und Zielländer (bei Dublin-Bescheiden) unter den Kammern aufgeteilt. Achtung: Zum 1. Juli wurden die Zuständigkeiten neu verteilt, das ist
im "Geschäftsverteilungsplan" auf der Internet-Seite nachzulesen. So sind jetzt einige Länder wie Kosovo, Eritrea, Somalia von der 3. zur 10. Kammer gewechselt.