Wir sind wieder am ?? im I-Treff zusammen um uns auszutauschen. Gerne dürfen auch Interessierte an dem Treffen teilnehmen!! An diesem Termin findet unsere Mitgliederversammlung statt.
Wenn ein Asylantrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, kann der Betroffene dagegen klagen. Klagen kann man auch gegen einen Dublin-Bescheid, der den Asylantrag für "unzulässig" erklärt und die Abschiebung in ein ganz bestimmtes Land anordnet.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Herkunftsländer und Zielländer (bei Dublin-Bescheiden) unter den Kammern aufgeteilt. Achtung: Zum 1. Juli wurden die Zuständigkeiten neu verteilt, das ist im "Geschäftsverteilungsplan" auf der Internet-Seite nachzulesen. So sind jetzt einige Länder wie Kosovo, Eritrea, Somalia von der 3. zur 10. Kammer gewechselt.